EHRENVOLLES AMT

„Ehrenamt“ wird traditionell als ein ehrenvolles öffentliches Amt (in Vereinen, Organisationen oder Initiativen) verstanden, in das man herein berufen oder gewählt wird und das man freiwillig ausübt. Die damit verbundene Tätigkeit ist normalerweise zeitlich begrenzt (z.B. für die Dauer eines Projektes oder einer Legislaturperiode) und wird unentgeltlich geleistet.

Gemeinnütziges Handeln wird verstärkt ebenfalls als Ehrenamt bezeichnet, wobei in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit der „Freiwilligenarbeit“ entstanden ist.

In Deutschland ist rund jeder dritte Bürger (somit ca. 23 Mio. Menschen) in einer solchen freiwilligen Tätigkeit aktiv. Nicht wenige davon gehen sogar mehrenen Engagements nach, mit denen sie ihre eigenes wie auch das Leben anderer bereichern.

Auch wenn es einem oftmals nicht bewusst ist: Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Freiwillige kaum mehr existieren. Diverse Verbände und Organisationen stützen sich größtenteils auf Ehrenamtliche.

EHRENAMT IST UNBEZAHLBAR – ABER GOLD WERT

Selbstverständlich soll ehrenamtliches und langfristiges Engagement gewürdigt und honoriert werden.
Ehrenamtliche Helfer gehören schließlich zu den Menschen, die einen Beitrag zum Gemeinwohl aller in unserer Region leisten.
Darum dürfen Sie sich über eine kleine Anerkennung freuen: die GOLDENE EHRENAMTSKARTE

DIE EHRENAMTSKARTE

Was ist eine EHRENAMTSKARTE? Ob Sport, Kultur oder Freizeit: Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in der Grafschaft Bentheim sowie in ganz Niedersachsen und Bremen. Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar.

Wann erhalte ich eine EHRENAMTSKARTE? Sie haben Anspruch auf die EHRENAMTSKARTE, wenn Sie mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr eine freiwillige und gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung ausüben. Sofern Ihr freiwilliges Engagement zum Zeitpunkt der Beantragung seit mindestens zwei Jahren besteht und Sie Ihr Ehrenamt auch künftig fortsetzen möchten, kann Ihnen die Karte ausgestellt werden.
Die Karte ist drei Jahre lang gültig und wird bei fortbestehenden Voraussetzungen durch weitere Antragstellung verlängert. Inhaber*innen der JULEICA haben seit Ende 2022 ebenfalls Anspruch auf die Karte.

Wer gibt die EHRENAMTSKARTE aus? Sie wird von der Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim gemeinsam mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim herausgegeben. Seit Juli 2023 ist eine Beantragung komplett online möglich. Die Vordrucke, die Sie bislang in der Freiwilligen-Agentur oder auf dieser Seite zum Download erhalten konnten, sind nicht  nicht mehr notwendig. Vereine können sich auf dem Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen registrieren und damit für Ihre Ehrenamtlichen den Anerkennungsprozess zusätzlich vereinfachen.

Vergünstigungen mit der EHRENAMTSKARTE: Von Ihrer Ehrenamtskarte profitieren Sie nicht nur in der Grafschaft Bentheim, sondern in ganz Niedersachsen und Bremen. Eine aktuelle Übersicht über die angebotenen Vergünstigungen für die Grafschaft Bentheim finden Sie hier bzw. für ganz Niedersachsen und Bremen dort. 


EHRENAMTSKARTE unterstützen: Für Sie als Unternehmen oder Einrichtung bietet sich die Möglichkeit, besonderen Dank für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck zu bringen. Mit dem Bereitstellen einer Vergünstigung Ihrer Wahl unterstützen Sie die uneigennützige Arbeit vieler Menschen in der Region. Zeitgleich erhöhen Sie die Kundenbindung. Damit Ihr Einsatz für das Ehrenamt auch Ihre Kunden und Geschäftspartner erreicht, stellen wir Ihnen Aufkleber für die Schaufenster etc. zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Freiwilligen-Agentur der unter ehrenamtskarte[at]fa-grafschaft.de

Qualitätsmanagement

Aus unserem Selbstverständis heraus legen wir großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern, Kooperationspartnern, Vereinen, Institutionen und Oranisationen, Einzelpersönlichkeiten und Engagierten. Wir sind dankbar für Lob, aber auch offen für Anregungen und Kritik.

Wir sind Mitglied und Netzwerkpartner der Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA und BAGFA), der Freiwilligenakademie Niedersachsen (FAN) und Aktion Mensch, um gesellschaftliches Engagement zu fördern und zu stärken.

Zu unseren Qualitätsstandards gehören regelmäßige Zertifizierung, Fortbildungen und Schulungen des Personals, Qualifizierungen der Ehrenamtlichen, sowie eine fortwährende Anerkennungskultur für unsere Ehrenamtlichen in Form von kostenlosen Fortbildungsangeboten, Austauschtreffen und der Vergabe der für Niedersachsen und Bremen gültigen Goldenen Ehrenamtskarte.

 

Downloads und interessante Links

Formular zum Nachweis einer Ehrenamtstätigkeit – bitte lassen Sie sich Ihr Engagement von Ihrer Einsatzinstitution bestätigen.
Fortbildungsmöglichkeiten 2024 2. Halbjahr (Flyer als PDF)
Hinweis: Aufgrund des Umzugs und der Neustrukturierung der Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim wird der Flyer für das zweite Halbjahr erst im August erscheinen können.

Weiterbildung zu DUO-Seniorenbegleitern bei der VHS Grafschaft Bentheim und allgemeine Informationen zu DUO von der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Ein neuer Kurs wird am 23. September 2024 starten. Interessierte können sich mittels der Zettels in der hinterlegten PDF bereits jetzt anmelden. Ein zweiter Infotermin ist für den 5. September vorgesehen.
 
Antrag Goldene Ehrenamtskarte: Die Beantragung (Erstausstellung oder Verlängerung) kann komplett online abgewickelt werden. 
(Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber in ganz Niedersachsen und Bremen und Liste speziell für die Grafschaft).
Hinweis: Die Goldene Ehrenamtskarte ist nicht identisch mit dem für ein Jahr gültigen Ehrenamtspass, der von der Stadt Nordhorn herausgegeben wird!
 
Im März 2022 stellte eine am 30. Juni 2020 vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission mit der Aufgabe „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ nach 38 Sitzungen ihren Abschlussbericht vor.
Abgerufen werden kann er an dieser Stelle. Wichtig ist hierbei Abschnitt VIII mit dem Titel „Zusammenfassung: Handlungsempfehlungen“ (ab PDF S. 142 von 170).